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   OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 28/11   

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OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 28/11 (https://dejure.org/2011,16521)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.03.2011 - 2 Wx 28/11 (https://dejure.org/2011,16521)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. März 2011 - 2 Wx 28/11 (https://dejure.org/2011,16521)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 12.11.1992 - 15 W 266/92
    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 28/11
    a) Die Löschung der vollzogenen Löschung wegen Vermögenslosigkeit setzt voraus, dass die angegriffene Löschungseintragung auf einem wesentlichen Verfahrensfehler beruhte (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 132; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 547, 549; Keidel/Heinemann, a.a.O., § 394 Rn. 33; Bahrenfuss/Steup, a.a.O., § 394 Rn 27; Schulte-Bunert/Nedden-Boeger, FamFG, 2. Aufl. 2010, § 394 Rn. 69).

    Ob daneben auch die Feststellung erforderlich ist, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung nicht vermögenslos ist (vgl. zum Meinungsstand zu dieser Frage einerseits OLG Hamm, NJW-RR 1993, 547, 549; Bahrenfuss/Steup, a.a.O., § 394 Rn. 28; andererseits OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 132; Schulte-Bunert/Nedden-Boeger, a.a.O., § 394 Rn. 72), kann hier dahinstehen, da von einer Vermögenslosigkeit im vorliegenden Fall nicht auszugehen ist (vgl. hierzu unter lit. c).

    b) Es lässt sich bereits nicht feststellen, ob die Löschungsankündigung vom 27. Mai 2010 entsprechend § 394 Abs. 2 FamFG dem gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft zugestellt worden ist (vgl. zum Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensfehlers bei einer unterbliebenen Zustellung OLG Hamm, NJW-RR 1993, 547, 549).

  • OLG Zweibrücken, 01.03.2002 - 3 W 38/02

    Handelsregisterverfahren: Amtslöschung einer vorzeitigen Löschung einer GmbH als

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 28/11
    a) Die Löschung der vollzogenen Löschung wegen Vermögenslosigkeit setzt voraus, dass die angegriffene Löschungseintragung auf einem wesentlichen Verfahrensfehler beruhte (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 132; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 547, 549; Keidel/Heinemann, a.a.O., § 394 Rn. 33; Bahrenfuss/Steup, a.a.O., § 394 Rn 27; Schulte-Bunert/Nedden-Boeger, FamFG, 2. Aufl. 2010, § 394 Rn. 69).

    Ob daneben auch die Feststellung erforderlich ist, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung nicht vermögenslos ist (vgl. zum Meinungsstand zu dieser Frage einerseits OLG Hamm, NJW-RR 1993, 547, 549; Bahrenfuss/Steup, a.a.O., § 394 Rn. 28; andererseits OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 132; Schulte-Bunert/Nedden-Boeger, a.a.O., § 394 Rn. 72), kann hier dahinstehen, da von einer Vermögenslosigkeit im vorliegenden Fall nicht auszugehen ist (vgl. hierzu unter lit. c).

  • KG, 04.04.2006 - 1 W 272/05

    Löschung der Eintragung ins Handelsregister: Anforderungen an die Pflicht zur

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 28/11
    Zwar hat das Kammergericht am 4. April 2006 (FGPrax 2006, 225) entschieden, im Löschungsverfahren nach § 141 FGG sei es nicht erforderlich, den anzuhörenden Organen mitzuteilen, woraus das Registergericht auf eine Vermögenslosigkeit schließt; ausreichend sei die Mitteilung der Löschungsabsicht unter Setzung einer Widerspruchsfrist.

    Die Abweichung von der Entscheidung KG FGPrax 2006, 225 hinsichtlich der Reichweite der Anhörungspflicht im Löschungsverfahren rechtfertigt die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht, da die vorliegende Entscheidung auf einer anderen gesetzlichen Grundlage beruht.

  • OLG Köln, 04.02.2004 - 2 Wx 36/03

    Keine Beschwerde gegen Eintragung im Handelsregister oder Ablehnung der Änderung

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 28/11
    Eine derartige unstatthafte Beschwerde gegen eine Registereintragung ist regelmäßig als Antrag oder Anregung eine Verfahrens auf Löschung der beanstandeten Eintragung auszulegen, sofern sich ein entsprechender Wille der Beschwerde entnehmen lässt (vgl. Senat, FGPrax 2004, 88, 89; OLG Schleswig, FGPrax 2000, 160; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl. 2009, § 58 Rn. 62; Bahrenfuss/Steup, FamFG, 2009, § 395 Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 3 Wx 3/11
    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 28/11
    Dabei kann eine Überzeugung von der Vermögenslosigkeit nicht schon allein auf die unterlassene Darlegung noch vorhandenen Vermögens gestützt werden; vielmehr muss die Überzeugung des Gerichts auf einer positiven Feststellung im Einzelfall beruhen (allgM und stRspr.; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Januar 2011, 3 Wx 3/11, zitiert nach juris ; Keidel/Heinemann, a.a.O., § 394 Rn. 7; Bahrenfuss/Steup, a.a.O., § 394 Rn. 9; Schulte-Bunert/Nedden-Boeger, a.a.O., § 394 Rn. 19, jeweils auch m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.1994 - 3 Wx 354/94

    Weitere Beschwerde bei Ablehnung eines Amtslöschungsverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 28/11
    Dennoch wird zutreffend ein Beschwerderecht gegen eine die Anregung ablehnende Entscheidung des Registergerichts angenommen, sofern der jeweilige Beteiligte durch die Ablehnung der Löschung in eigenen Rechten betroffen ist (OLG Düsseldorf, RPfleger 1995, 257; Keidel/Heinemann, a.a.O., § 395 Rn. 27; Bahrenfuss/Steup, a.a.O., Rn. 29).
  • OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 W 82/00

    Überprüfung der unzulässigen Löschung einer GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 28/11
    Eine derartige unstatthafte Beschwerde gegen eine Registereintragung ist regelmäßig als Antrag oder Anregung eine Verfahrens auf Löschung der beanstandeten Eintragung auszulegen, sofern sich ein entsprechender Wille der Beschwerde entnehmen lässt (vgl. Senat, FGPrax 2004, 88, 89; OLG Schleswig, FGPrax 2000, 160; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl. 2009, § 58 Rn. 62; Bahrenfuss/Steup, FamFG, 2009, § 395 Rn. 20).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 20 W 116/12

    Handelsregister: Feststellung der Vermögenslosigkeit einer GmbH

    Daraus folgt weiterhin, dass unter anderem erhebliche Steuerschulden oder eine fehlende Zahlungsmoral für sich genommen noch nicht die Annahme von Vermögenslosigkeit rechtfertigen (so u.a. auch OLG Karlsruhe, a.a.O., Rn. 16 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2012, Az. 3 Wx 62/12, zitiert nach juris, Rn. 15), genauso wenig wie alleine die Umstände einer Gewerbeaufgabe, des Entzugs einer Gewerbeerlaubnis oder aber auch einer Führungslosigkeit der Gesellschaft (zu Letzterem OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2011, Az. 2 Wx 28/11, zitiert nach juris, Rn. 15).

    Dabei genügt die bloße Überzeugung des Registergerichts von der Vermögenslosigkeit nicht, diese muss vielmehr auf ausreichenden Ermittlungen beruhen und kann sich nicht alleine auf die unterlassenen Darlegungen - insbesondere des Geschäftsführers - hinsichtlich noch vorhandenen Vermögens stützen (vgl. u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 06.01.1983, Az. 20 W 770/82, ZIP 1983, 309 f., vom 04.08.1997, a.a.O., Rn. 31 und 10.10.2005, a.a.O., Rn. 3 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.11.1996, Az. 3 Wx 494/96, zitiert nach juris, Rn. 7; vom 14.09.2012, a.a.O., und vom 05.03.2014, a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2011, a.a.O., Rn. 17; OLG Karlsruhe, a.a.O. Rn. 14; Heinemann, a.a.O., Rn. 7 m.w.N.; Krafka in Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl., 2013, § 394, Rn. 9).

  • OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 20 W 232/13

    Löschungsvoraussetzungen nach § 394 I 1 FamFG

    Daraus folgt weiterhin, dass unter anderem erhebliche Steuerschulden oder eine fehlende Zahlungsmoral für sich genommen noch nicht die Annahme von Vermögenslosigkeit rechtfertigen (so u.a. auch OLG Karlsruhe, a.a.O., Rn. 16 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2012, Az. 3 Wx 62/12, zitiert nach juris, Rn. 15), genauso wenig wie alleine die Umstände einer Gewerbeaufgabe, des Entzugs einer Gewerbeerlaubnis oder aber auch einer Führungslosigkeit der Gesellschaft (zu Letzterem OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2011, Az. 2 Wx 28/11, zitiert nach juris, Rn. 15).

    Dabei genügt die bloße Überzeugung des Registergerichts von der Vermögenslosigkeit nicht, diese muss vielmehr auf ausreichenden Ermittlungen beruhen und kann sich nicht alleine auf die unterlassenen Darlegungen - insbesondere des Geschäftsführers - hinsichtlich noch vorhandenen Vermögens stützen (vgl. u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 06.01.1983, Az. 20 W 770/82, ZIP 1983, 309 f., vom 04.08.1997, a.a.O., Rn. 31 und 10.10.2005, a.a.O., Rn. 3 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.11.1996, Az. 3 Wx 494/96, zitiert nach juris, Rn. 7; vom 14.09.2012, a.a.O., und vom 05.03.2014, a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2011, a.a.O., Rn. 17; OLG Karlsruhe, a.a.O. Rn. 14; Heinemann, a.a.O., Rn. 7 m.w.N.; Krafka in Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl., 2013, § 394, Rn. 9).

  • OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 20 W 170/16

    Amtslöschung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit

    Daraus folgt weiterhin, dass unter anderem erhebliche Steuerschulden oder eine fehlende Zahlungsmoral für sich genommen noch nicht die Annahme von Vermögenslosigkeit rechtfertigen (so u.a. auch OLG Karlsruhe, a.a.O., Rn. 16 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2012, Az. 3 Wx 62/12, zitiert nach juris, Rn. 15), genauso wenig wie alleine die Umstände einer Gewerbeaufgabe, des Entzugs einer Gewerbeerlaubnis oder aber auch einer Führungslosigkeit der Gesellschaft (zu Letzterem OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2011, Az. 2 Wx 28/11, zitiert nach juris, Rn. 15; vgl. insgesamt bereits Senat, Beschluss vom 29.01.2015, Az. 20 W 116/12).

    Dabei genügt die bloße Überzeugung des Registergerichts von der Vermögenslosigkeit nicht; diese muss vielmehr auf ausreichenden Ermittlungen beruhen und kann sich nicht alleine auf die unterlassene Darlegungen - insbesondere des Geschäftsführers - hinsichtlich noch vorhandenen Vermögens stützen (vgl. u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 06.01.1983, 04.08.1997, 10.10.2005 und 30.04.2015 jeweils a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.11.1996, Az. 3 Wx 494/96, Rn. 7, vom 14.09.2012, Az. 3 Wx 62/12, Rn. 15 und vom 05.03.2014, a.a.O., jeweils zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2011, a.a.O; OLG Karlsruhe, a.a.O; Heinemann, a.a.O., Rn. 7 m.w.N.; Krafka in Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl., 2013, § 394, Rn. 9; Müther in Bork/Jakoby/Schwab, FamFG, 2. Aufl., 2013, § 394, Rn. 3).

  • OLG Frankfurt, 20.03.2018 - 20 W 193/15

    Amtslöschungsvorausetzungen nach § 394 Abs. 1 S. 1 FamFG

    Daraus folgt weiterhin, dass unter anderem erhebliche Steuerschulden oder eine fehlende Zahlungsmoral für sich genommen noch nicht die Annahme von Vermögenslosigkeit rechtfertigen (so u.a. auch OLG Karlsruhe, a.a.O., Rn. 16 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2012, Az. 3 Wx 62/12, zitiert nach juris, Rn. 15), genauso wenig wie alleine die Umstände einer Gewerbeaufgabe, des Entzugs einer Gewerbeerlaubnis oder aber auch einer Führungslosigkeit der Gesellschaft (zu Letzterem OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2011, Az. 2 Wx 28/11, zitiert nach juris, Rn. 15; vgl. insgesamt zu Vorstehendem: Senat, Beschluss vom 29.01.2015, Az. 20 W 116/12, zitiert nach juris, Rn. 7).

    Dabei genügt die bloße Überzeugung des Registergerichts von der Vermögenslosigkeit nicht, diese muss vielmehr auf ausreichenden Ermittlungen beruhen und kann sich nicht alleine auf die unterlassenen Darlegungen - insbesondere des Geschäftsführers - hinsichtlich noch vorhandenen Vermögens stützen (vgl. u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 06.01.1983, Az. 20 W 770/82, ZIP 1983, 309 f., vom 04.08.1997, a.a.O., Rn. 31, vom 10.10.2005, a.a.O., Rn. 3 m.w.N. und vom 29.01.2015, a.a.O., Rn. 8; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.11.1996, Az. 3 Wx 494/96, zitiert nach juris, Rn. 7; vom 14.09.2012, a.a.O., und vom 05.03.2014, a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2011, a.a.O., Rn. 17; OLG Karlsruhe, a.a.O. Rn. 14; Heinemann, a.a.O., Rn. 7 m.w.N.; Krafka in Münchener Kommentar, a.a.O., Rn. 9).

  • OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 20 W 249/12

    Antrag auf Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit bei nicht

    Dabei genügt die bloße Überzeugung des Registergerichts von der Vermögenslosigkeit nicht, diese muss vielmehr auf ausreichenden Ermittlungen beruhen und kann sich nicht alleine auf unterlassene Darlegungen - insbesondere des Geschäftsführers - hinsichtlich noch vorhandenen Vermögens stützen (vgl. u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 06.01.1983, Az. 20 W 770/82, ZIP 1983, 309 f., vom 04.08.1997, a.a.O., Rn. 31 und 10.10.2005, Az. 20 W 289/05, Rn. 3 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.11.1996, Az. 3 Wx 494/96, zitiert nach juris, Rn. 7; vom 14.09.2012, Az. 3 Wx 62/12, und vom 05.03.2014, Az. 3 Wx 187/12, OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2011, Az. 2 Wx 28/11, Rn. 17; OLG Karlsruhe, a.a.O. Rn. 14; Heinemann, a.a.O., Rn. 7 m.w.N.; Krafka in Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl., 2013, § 394, Rn. 9).
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